Wahl zum Landtag des Saarlandes
Nachdem sich der Landtag des Saarlandes in seiner Sitzung am 26. Januar 2012 aufgelöst hat, hat die Landesregierung den Tag der Wahl des 15. Landtages des Saarlandes auf Sonntag, den 25. März 2012, festgelegt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Saarland ihre Hauptwohnung bzw. einzige Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigte aus der Kreisstadt Saarlouis können Briefwahlunterlagen beim Wahlamt, Rathaus Großer Markt 1, 2. Obergeschoss, Zimmer 200, mündlich, schriftlich oder elektronisch (nicht jedoch telefonisch) beantragen.
Bedingt durch die bei dieser Wahl geltenden Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge werden die Stimmzettel an die einzelnen Wahlämter frühestens am 06. März ausgeliefert. In der Praxis bedeutete dies, dass auch der Versand von Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen kann. Bei der Zustellung von Briefwahlunterlagen ins Ausland kann somit der Zeitraum für deren Rücksendung unter Umständen knapp werden.
Bekanntmachungen:
»Widerspruch gegen eine Auskunftserteilung nach § 35 Saarländisches Meldegesetz
Informationen von A - Z
Ansprechpartner
Wahlamt der Kreisstadt Saarlouis | |
Rathaus Zi. 2.00 Großer Markt 1 66740 Saarlouis Tel: 06831/443-200, -201 | |

