Frauenförderplan der Kreisstadt Saarlouis
Frauen mit ihren fachlichen und sozialen Qualifikationen sind in unserer modernen Arbeitswelt unverzichtbar.
Obwohl der Gleichheitsgrundsatz seit mehr als 40 Jahren in der deutschen Verfassung verankert ist, ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen noch nicht in allen Lebensbereichen erreicht. Dies gilt insbesondere für die Arbeitswelt.
Die Regelungen des Frauenförderplanes der Kreisstadt Saarlouis stellen eine Ergänzung der geltenden Gesetzeslage, insbesondere der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes und der frauenspezifischen Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes dar.
Frauenbeauftragte Sigrid Gehl | |
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